Ernährungsabhängige Erkrankungen und krankheitsbedingte Ernährungsprobleme und ihre Behandlung / Therapie
Indikationen, die bei einer guten Compliance von einer Ernährungstherapeutischen Beratung profitieren können
Ernährungstherapie wendet sich an Menschen, die aktuell in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind oder es kurzfristig werden könnten.
Sie ist die verbindliche, individuelle Anleitung eines Patienten zu nutritiven, wissenschaftlich fundierten Maßnahmen in einem therapeutischen Gesamtkonzept bei ernährungsabhängigen Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen.
Ernährungstherapie verfolgt ein individuelles Therapieziel und basiert auf einem individuellen Therapieplan. Eine ergänzende Kooperation mit anderen Therapeuten ( z.B. Physio- oder Psychotherapeuten) kann sinnvoll sein.
Ernährungstherapie umfasst je nach Indikation die Erstellung individueller Ernährungspläne und verhaltenstherapeutischer Maßnahmen unter Einbeziehung sozioökonomischer, familiärer und beruflicher Bedingungen des Patienten.
Besondere Berücksichtigung muss hierbei seine persönliche Lebensqualität erfahren, mit dem Ziel, diese zu erhalten bzw. zu verbessern. Sie setzt eine längerfristige Führung und Betreuung des Patienten voraus.
Ablauf der individuellen Beratungseinheiten
1.Erstgespräch
> Kontextklärung (Patient/Therapeut)
> Sichtung der ärztlichen Diagnose
> Anamnese (Erfassungsmethoden)
> Persönliches Gespräch (Protokoll)
> Patientendaten (Personalbogen)
> Labordaten ( Kopie, Arztbogen)
> Ernährungsdaten (Ernährungsanamnesebögen)
> Zielfestlegung, gemeinsam durch Patient und Therapeut
> Voraussichtliche Beratungsdauer und Kosten festlegen/Kostenvoranschlag
> Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls
2.Auswertungen, Analysen, Vorbereitungen
> Auswertung des Ernährungs-/Essprotokolls (Analysebogen)
> Nährwertanalysen (PC-Programme)
> Beratungsinhalte didaktisch und methodisch vorbereiten (Patientenmaterialien)
> Evtl. Erstellung eines Diätplans
> Planung der weiteren Gespräche
3. Beratungsgespräche
(basierend auf Auswertung von Anamnese und Ernährungsprotokollen)
> Beratung zu
> Essverhalten
> Lebensmittelauswahl/Diätetische Maßnahmen
> Ernährungsphysiologie
> Lebensführung
> Lebensqualität
> Informationsvermittlung /z.B. inhaltliche Standart der Deutschen Gesellschaft für Ernährung)
> Stärkung von Motivation und Eigenkompetenz
> Anleitung zur Selbstverantwortung
4.Weitere Beratungs-/Betreuungsgespräche
> Erfahrungen mit den Maßnahmen hinterfragen
> Erste Erfolge/Misserfolge kontrollieren (Beratungsprotokoll)
> Stärkung von Motivation und Eigenkompetenz
> Evtl. Zwischenanamnese und neue Labordaten
5.Abschlussgespräch
> Erfolg/Misserfolg diskutieren und dokumentieren
> Trend Labordaten
> Patientenzufriedenheit
> Zielerreichung
> Fernzielformulierung
> Motivation
Abschließende Arbeiten
Berichterstattung (ggf. Arztbrief, Rückmeldung an Krankenkassen)
Rechnungsstellung
Für die Ernährungstherapie werden von den Ersatzkrankenkassen (Barmer/Gmünder, DAK, TK) üblicherweise bis zu fünf Termine erstattet.
Hierbei sollte die Erstberatung in der Regel 60 Minuten und die Folgeberatungen mind. 30 Minuten umfassen. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests/Verordnung.
Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall nach Leistungsbeschreibungen und Kostenvoranschlägen.
Bei einigen Indikationen, wie bspw. Adipositas und Diabetes, besteht die Möglichkeit die Therapie im Rahmen einer Gruppe durchzuführen.
Hier können gruppendynamische Prozesse wie z.B. die Kohäsion genutzt werden.
Oft kann ein interdisziplinär zusammengesetztes Therapeutenteam erst die Komplexität der Erkrankung wirkungsvoll therapieren.
Bewährt haben sich Konstellationen zwischen Physiotherapeuten, Ernährungstherapeuten und Psychotherapeuten.
Geeignete, evaluierte Konzepte für Gruppenschulungen stehen zur Verfügung.
Die ärztlichen Verordnungen für eine Ernährungstherapie beanspruchen nicht das Budget der Ärzte.